Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Sprachdienstleistungen


1. Geltungsbereich

 

Wir erbringen unsere Angebote und Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages anerkannt. Die Geltung anderer Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, soweit wir diesen nicht schriftlich zugestimmt haben.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Korero Languages & Consulting (Korero) und dem Kunden (Auftraggeber). Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für künftige Aufträge. Kunden sind sowohl juristische als auch natürliche Personen.

 

2. Abweichende Vereinbarungen

 

Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Korero. Dies gilt ebenfalls für die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

 

3. Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

3.1. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax, Postversand oder telefonisch. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

 

3.2. Der Auftraggeber unterliegt einer umfassenden Mitwirkungspflicht. Bei der Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien etc.) anzugeben. Bei komplizierten Fachübersetzungen ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Klärung der entsprechenden Fachbegriffe und weiterer Fach- und Formatfragen mitzuwirken. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber Korero vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.

 

3.3. Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind Korero vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann Korero weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.

 

3.4. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

 

4. Auftragsausführung, Lieferbedingungen

 

4.1. Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Sind informatorisches Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.

 

4.2. Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial Korero nicht ausgehändigt hat.

 

4.3. Korero kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.

 

4.4. Liefertermine und Lieferfristen gelten nur, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart und dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden sind. Sollte Korero aus einem von ihr zu vertretenden Grund eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist bzw. einen Liefertermin nicht einhalten können, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

 

4.5. Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet Korero nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Korero den Eingang der Übersetzung durch eine kurze Mitteilung anzuzeigen.

 

5. Vergütung, Zahlung

 

5.1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt Korero dem Auftraggeber die vereinbarten Sprachdienstleistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.


5.2. Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird in der Regel nach der Wortanzahl in der Ausgangssprache ermittelt. Zusatzaufwand wird nach Stunden verrechnet. Für Eilaufträge wird ein Zuschlag in Höhe von 50 % in Rechnung gestellt. Für Übersetzungsaufträge unter 250 Wörter wird eine Mindestauftragspauschale verrechnet.


5.3. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung bzw. Bestätigung getroffen wurden, oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, ist Korero berechtigt, die Vergütung entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen.

 

5.4. Die Rechnungslegung erfolgt schriftlich. Gestellte Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt fällig, es sei denn, sie weisen anders lautende Zahlungstermine oder Zahlungsfristen auf.

5.5. Korero ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu fordern. Der Auftraggeber erhält darüber eine entsprechende Rechnung.


5.6. Die endgültige Lieferung der Übersetzung kann von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden.


5.7. Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, hat er Korero die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten zu vergüten und die entstandenen Kosten zu erstatten.

 

6. Mängelbeseitigung, Haftung

 

6.1. Mängel sind Korero schriftlich anzuzeigen. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen (substantiierte Bezeichnung). Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Übersendung der Übersetzung anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

 

6.2. Korero ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel der Übersetzung zu beseitigen. Der Auftraggeber kann Korero eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

 

6.3. Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht.

 

6.4. Die Haftung ist in jedem Fall auf den typischer Weise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beschränkt sich auf die Höhe des Betrages des Auftragsvolumens der Übersetzung oder der jeweiligen anderen Arbeit. Korero haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7. Haftung für Dritte, Dritthaftung

 

7.1. Korero haftet nicht für von Dritten verursachte Mängel und Schäden.

 

7.2. Ein Rückgriff des Auftraggebers auf Korero zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

 

8. Höhere Gewalt, Kündigung

 

8.1. Korero haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Netzausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren, Verkehrsstörungen u.a.) zurückzuführen sind. Korero hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche scheiden in diesem Fall aus.

 

8.2. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Erstellung der Übersetzung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Kündigt der Auftraggeber, so ist Korero berechtigt, die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten in Rechnung zu stellen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

 

9.1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum von Korero.

 

9.2. Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.

 

10. Urheberrecht

 

10.1. Korero ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.

 

10.2. Der Auftraggeber stellt Korero von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung – auch von Dritten – an Korero gestellt werden könnten.

 

11. Geheimhaltung

 

Korero verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, über das aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie über alle im Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar.

 

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit

 

12.1. Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

12.2. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Sitz von Korero.

 

12.3. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber anlässlich einer erneuten Auftragserteilung bekannt gegeben.

 

12.4. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

 

Stand: Februar 2019